Karlsruhe

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Sonntag, 31. März 2019

Einmal alles kompakt zusammengefasst!

Nach Eintrag bei Wikipedia ist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ein Verein zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Finanziert wird der Verein zum größten Teil (54%) durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Diese ist wiederum (Quelle: Wikipedia) der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Immerhin 27% der Finanzierung kommt vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) also aus dem Haus von Herrn Andreas Scheuer. Das erklärt vielleicht den einen oder anderen Punkt, über den ich hier berichte.
Das passt doch nicht wirklich zusammen, oder? So sieht der Twitter-Account des DVR aus mit grüner Fahrradampel und Hinweis auf Vision Zero Kampagne. Wer es mit der Vision Null Verkehrstote ernst meint, sollte nicht Pseudo-Kampagnen für Helmtragen unterstützen, sondern echte Maßnahmen für Sicherheit im Straßenverkehr und die fangen bei den Verursachern an, nicht bei den Opfern.

Vor wenigen Tagen wurde auf der Internetseite ein Diskussionsbeitrag von Dr. Dietmar Kettler veröffentlicht. Er ist Rechtsanwalt in Kiel und hat sich auf Verkehrsrecht für Radfahrer spezialisiert und hierzu auch veröffentlicht. Dieser Text blieb nicht unentdeckt und wurde von einigen Radlern interessiert gelesen, um dann nach kurzer Zeit wieder gelöscht zu werden (mit dem ursprünglichen Link landet man im Nirvana!). Hoppla, warum denn das?
Was man hier noch hätte erwähnen können, dass mit dem Unfallverursacher noch gar nicht die Schuldfrage komplett geklärt ist, da beim Auto noch die Gefährdungshaftung mit ins Spiel kommt.
 Glücklicherweise war jemand fix genug und hat das Dokument gesichert und es ist weiter auf dem Internet verfügbar. Ich habe mir das dann durchgelesen und habe dabei vermutlich permanent mit dem Kopf genickt. Die meisten Sachen waren mir durchaus bekannt, einige kleine Details und interessante Schlussfolgerungen waren mir auch neu. Kurz gesagt, eine sehr gute Zusammenfassung von dem Schlamassel, den wir tagtäglich auf den Straßen erleben und für den zu einem wesentlichen Teil das BMVI verantwortlich ist. Jedenfalls ist es sicher eine gute Lektüre für jeden, der das Rad regelmäßig benutzt und bietet die eine oder andere Argumentationshilfe, wenn man mal wieder dumm angeblökt wird.
Ich ärgere mich auch über Radler ohne Licht, aber Lichtkontrollen an Autos mit direktem Bußgeld habe ich noch nicht gesehen. Denen wird ein kostenloser Lichttest angeboten.
Einige der teils skurrilen Vorschriften für Radler, wie das Verbot die Füße von den Pedalen zu nehmen kannte ich schon. Die Sache mit den Fahrtrichtungsanzeigern dagegen war mir noch völlig neu. Allerdings muss man hier auch eingestehen, dass diese Sachen sicher kaum von der Polizei bei Kontrollen beanstandet werden. Mir ist es jedenfalls noch nie passiert und ich bin auch noch nie gefragt worden, ob meine Batteriebeleuchtung auch wirklich STVZO konform ist. Ich muss aber auch absolut zustimmen, wenn er schreibt, dass seitens der Polizei absolut keine Maßnahmen zum gezielten Schutz des Radverkehrs erfolgen und das halte ich für dramatisch.
Ich würde gerne mal die Polizei sehen, wie sie wirklich etwas zur Sicherheit des Radverkehrs beiträgt: Kontrollen von Sicherheitsabstand, Radler auffordern nicht zu weit rechts zu fahren, konsequentes Abschleppen bei geparkten Autos auf Radwegen,...


Sehr gut dargestellt finde ich, wie mit doppeltem Maßstab gemessen wird bei der Beurteilung, welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs möglich sind. Dem Radverkehr kann quasi alles zugemutet werden - beim MIV sieht das plötzlich ganz anders aus. Die Autofahrer zu gängeln geht ja gar nicht, womöglich bricht sonst die heilige deutsche Autoindustrie zusammen, wir werden alle arbeitslos und müssen uns als Wirtschaftsflüchtlinge auf den Weg machen.
...und das wird sich wohl auch nicht ändern, solange das Ministerium in Händen der CSU ist.
Was hat nun den DVR bewogen diesen Text wieder zu löschen? Es ist doch erst einmal nur die Stellungnahme eines Verkehrsanwalts aus Kiel, der hier seine Perspektive darstellt. Eine Diskussionsgrundlage, zu der man ja auch abweichende Meinungen haben kann. Ich kenne z.B. genug Radler, die seine Begründungen für Fehlverhalten von Radlern, wie Fahren auf dem Gehweg oder als Geisterradler auf dem Radweg überhaupt nicht akzeptieren würden. Auch mich persönlich ärgern immer wieder diejenigen, die z.B. in der Bahnhofstraße nicht in der Lage sind auf der Straße zu fahren.
Von diesen Bettelampeln gibt es auch in der selbsternannten Fahrradstadt Karlsruhe eine ganze Reihe der besonders üblen Sorte.

Man kann jetzt natürlich darüber spekulieren, dass womöglich der Bundesverkehrsminister selbst sich dort gemeldet hat, um dringend dazu aufzufordern den Beitrag zu löschen, um Platz zu machen für seine Deppen-Kampagne mit den halbnackten Models mit Fahrradhelm!

Hier noch einmal die Links aus dem Post:

https://www.dvr.de/download2/p1121/1121_4.pdf

http://www.recht-für-radfahrer.de/

https://web.archive.org/web/20170913163834/http://www.dvr.de/download2/p1121/1121_4.pdf

https://www.dvr.de/

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Verkehrssicherheitsrat#Einnahmen

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Gesetzliche_Unfallversicherung

1 Kommentar:

  1. Ja, der Text hat viel für sich. Mein Lieblingsnegativpunkt sind auch Gehwege mit „Radfahrer frei“-Schild, was von vielen Autofahrern als „Radweg“ fehlinterpretiert wird.

    Laut Archive.org wurde der zitierte Text übrigens bereits seit 2009 gesichert: möglicherweise wurde die Website vom DVR einfach vor kurzem umstrukturiert und dabei wurden alte Beiträge als „vielleicht veraltet“ entfernt.

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