Seine nachfolgende Anleitung, wie man besonders effektiv Falschparker melden und dann auch eine Reaktion der Behörden erreichen kann, ist praxiserprobt. Seinen Vorschlag, gegebenenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen, hat er selbst so durchgezogen und diese dann tatsächlich persönlich auf dem zuständigen Revier abgegeben. Als Reaktion hat sich ein Hauptkommisar der Dienststelle persönlich bei ihm gemeldet und ihn zu einem Gespräch eingeladen. Diese Einladung hat er auch angenommen und nach seinen Schilderungen schließe ich, dass er zwar noch nicht ganz damit durchgedrungen ist, wie wichtig es für den nicht motorisierten Verkehr ist, dass gegen Falschparken konsequent vorgegangen wird. Aber vielleicht ist es doch ein weiterer kleiner Fortschritt bei den Versuchen, die Polizei für die Bedürfnisse des Radverkehrs zu sensibilisieren.
Hier also eine kleine Basiseinweisung: wie informiere ich die Polizei über Falschparker und versperre dabei den Handlungsvermeidungsstrategien den Ausweg. Ach ja und noch eine kleine Ergänzung obendrauf: das Inkrafttreten der StVO-Novelle mit härteren Strafen für Falschparken sieht doch zumindest höhere Geldbußen und in mehr Fällen als bisher sogar Punkte im Verkehrsregister nach sich. Bjarne hat schon Kandidaten, die so häufig 'punktewürdig' parken, dass eigentlich mal ein Fahrverbot fällig wäre.
Gastbeitrag von Bjarne:
Macht die Straße zu einem sicheren Ort für alle - Falschparker einfach bekämpfen!
Als Radfahrer und Fußgänger in Karlsruhe bin ich häufig genervt von den vielen falsch geparkten Fahrzeugen in der Stadt. Da die Behörden (besonders die Polizei) ihre Arbeit nicht selten in diesem Bereich vernachlässigt, gibt es hier von mir eine einfache Anleitung, wie man gegen Falschparker vorgehen kann.
Diese Anleitung ist inspiriert durch den Text unserer Berliner Mitkämpfer von Autofreies Kreuzberg.
1. Schritt
Der Radverkehr muss in den Fließverkehr ausweichen - Das ist eine Gefährdung |
2. Schritt
Schätzt ein, ob es sich lohnt das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen. Oft benötigen die Behörden mehr als 45 Minuten zum Ausrücken. Der Falschparker, der "nur mal kurz" Geld abhebt könnte dann schon längt weitergefahren sein.
Der/die Parkende ist nicht in Sicht:
3. Schritt
Schlagt nach, ob das verbotswidrig geparkte Fahrzeug in die Abschlepprichtlinien der Verkehrsüberwachung fällt. Dies ist überraschend oft der Fall.
Übrigens: Auch wenn der konkrete Fall nicht aufgelistet ist gilt der Grundsatz, dass man die Behörden verständigen kann, wenn von einer Behinderung auszugehen ist, also das Fahrzeug jemandem "im Weg steht".
Falls dies jedoch nicht zutrifft, kann direkt unter Abschnitt B weitergemacht werden.
A: Der Fall ist in den Abschlepprichtlinien vertreten oder das Fahrzeug behindert euch anderweitig:
A.1 Der Anruf:
Radfahrer müssen in den Fließverkehr ausweichen. Das ist eine Gefährdung.
Ruft werktags von circa 7 bis 16:30 Uhr (Erfahrungswerte) die städtische Verkehrsüberwachung (GVD) unter der Rufnummer +49721 1333904 an. Zu anderen Zeitpunkten oder wenn die städtische Verkehrsüberwachung nicht erreichbar ist, muss die Polizei ran unter der Telefonnummer +49721 6660 oder bei gefährlich geparkten Fahrzeugen (sobald man in den Fließverkehr ausweichen müsste, siehe Foto) mit der 110.
So sollte der Anruf im Groben ablaufen:
"Guten Tag, hier [Name]. Ich möchte sie zu einer Verkehrsbehinderung (ggf. mit Gefährdung) rufen: [Genauer Ort mit Straße, Hausnummer oder Kreuzung]."
Wichtig ist das Wort "Verkehrsbehinderung"!
Wenn versucht wird auf "Verkehrsordnungswidrigkeit" herunterzustufen, entgegnen: "Nein, eine Behinderung, ggf. sogar Gefährdung".
Wenn auf Privatanzeige bei der Bußgeldstelle verwiesen wird, freundlich darauf hinweisen, dass diese Meldungen von den Ordnungsämtern nur im Nachhinein bearbeitet werden. Da Radfahrer/Fußgänger konkret behindert und gefährdet werden, muss sich jemand so schnell wie möglich kümmern.
Entweder vor Ort bleiben (besser) oder – falls nicht möglich – weiterfahren. Man kann auch nachfragen, ob es eine Prognose gibt, wann die Beamten eintreffen werden. Wenn Ihr weiterfahrt, solltet Ihr zusätzlich die Schritte aus B befolgen.
A.2 Wenn die Beamten angekommen sind:
Falls lediglich ein Verwarngeld/Knöllchen ausgestellt wird, sollte man den/die Beamten darauf hinweisen, dass durch das falsch parkende Fahrzeug Verkehrsteilnehmer gefährdet/behindert werden und diese Gefahr beseitigt werden muss. Es sollte zudem auf die Abschlepprichtlinien der Verkehrsüberwachung hingewiesen werden, falls zutreffend.
Auch gut zu wissen: Laut Rechtsprechung ist auch das sofortige Abschleppen eines PKW aus dem absoluten Halteverbot grundsätzlich verhältnismäßig.
Für die Polizei gelten die Abschlepprichtlinien nicht bindend, jedoch müssen sie sich auch an die Rechtsprechung zur Verhältnismäßigkeit halten. Das Abschleppen ist meistens verhältnismäßig, es gibt zu fast jedem Fall ein entsprechendes Urteil.
Eine gute Argumentation ist auch § 1 des Polizeigesetzes: "Die Polizei hat die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist."
Manchmal weigert sich der/die Beamte dennoch partout: In diesem Fall hilft es nur im Nachhinein eine sogenannte Fachaufsichtsbeschwerde bei der Behörde einzureichen. Wenn diese gut dokumentiert und begründet ist, hilft das oft weiter und zeigt Bürgerinteresse.
Auch wichtig: Beim Knöllchen darauf bestehen, dass es mit dem Zusatz "Behinderung" ausgestellt wird. Damit erhöht sich das Bußgeld. Eine Behinderung liegt grundsätzlich vor, sobald das Fahrzeug jemandem "im Weg" steht und man ausweichen muss.
B: Der Parkende wird vermutlich bald zurückkehren, das geparkte Fahrzeug ist keine Verkehrsbehinderung oder ihr fahrt weiter und bekommt nicht mit, ob sich die Behörde gekümmert hat:
Auch Privatpersonen können sich direkt an die Bußgeldstelle wenden. Das geht besonders komfortabel über die Internetseite https://www.weg-li.de/.
Nach einer kurzen Registrierung könnt ihr Beweisbilder hochladen. Wichtig ist hierbei, dass keine anderen Kennzeichen oder fremde Gesichter auf den Fotos erkennbar sind. Die meisten Kamera-Apps haben zudem eine Funktion um bestimmte Bildbereiche zu schwärzen.
In den Profileinstellungen von weg-li (Klickt auf euer Profilbild oben links) könnt Ihr außerdem eure eingescannte Unterschrift hochladen. Dann werden eure Meldungen automatisch unterschrieben. Das ist eine (zugegeben skurrile) Voraussetzung der Karlsruher Bußgeldstelle.
weg-li nimmt die meiste Arbeit ab. weg-li versucht nach dem Hochladen verschiedene Daten automatisch zu erkennen: Dazu zählen Kennzeichen, Tatort, Zeit, Marke, Farbe und manchmal sogar den Tatbestand. Kontrolliert diese Daten sehr genau, weg-li ist auch nicht perfekt!
- Wenn eine Behinderung/Gefährdung vorliegt, wählt entsprechendes im Dropdown-Menü aus.
weg-li nimmt euch die meiste Arbeit ab. |
- Auch die Parkdauer ist wichtig: Unter 3 Minuten bekommen die Falschparker ein noch geringeres Verwarngeld, daher lohnt es sich 3-4 Minuten zu warten und dann noch ein Foto zu schießen. Weg-li errechnet bei mehreren Bildern die Parkdauer automatisch.
- Bei Bedarf kann im Hinweisfeld die Behinderung oder Gefährdung genau beschrieben werden.
- Ein Video von der Warnblinkanlage kann nicht hochgeladen werden. Ihr könnt es bei der Bußgeldstelle auf Aufforderung oder direkt in der späteren E-Mail nachreichen. Schreibt ins Hinweisfeld, dass Euch ein Video vorliegt.
Der letzte Schritt. Sendet Eure Meldungen an die Bußgeldstelle
Wenn Ihr die Daten gepeichert habt:
- Klickt nicht auf "Anzeige erstatten". Die Stadt Karlsruhe will eine Sonderlösung.
- Ladet Euch eure Meldung als PDF herunter, das geht, indem ihr auf der Meldungsseite entweder einzeln die Zahnräder bei den Meldungen anklickt oder untern gleich alle auf einmal selektiert. Dann im Kontextmenü auf "Meldung als PDF" klicken.
Der letzte Schritt: sendet eure Meldungen an die Bußgeldstelle |
- Im letzten Schritt könnt ihr bei weg-li markieren, dass Ihr die Meldungen angezeigt habt. Das geht wieder über das Kontextmenü.
- Das war es! Ihr habt die Straße ein Stück sicherer und fairer gemacht.
Noch ein paar Tipps zu weg-li:
Falls Ihr Google Fotos nutzt könnt Ihr den Massen-Upload sehr komfortabel nutzen. Selektiert dafür alle relevanten Bilder und generiert einen Link dafür. Diesen könnt Ihr dann weg-li als Massen-Upload übergeben. Nach dem Upload könnt Ihr das Album wieder löschen.
Auch ohne Google Fotos ist ein Massen-Upload möglich, dafür müssen die Dateien selber hochgeladen werden.
Links:
https://www.autofreies-kreuzberg.de/radwege-frei.html
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/verkehr/3-gvd-abschlepprl
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ph0/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PolGBW1992pP1&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=S¶mfromHL=true
https://www.weg-li.de/
Einfach ist anders. 🤔
AntwortenLöschenNun ja, es gibt noch die 115, unter der man telefonisch Falschparker an das OA melden kann. Oder eben über KA-Feedback. Ganz ohne Wirkung ist das auch nicht. Nach meinen Erfahrungen erfolgen dann schon Kontrollen, nur vermutlich nicht direkt zu dem Zeitpunkt.
LöschenAußerdem bleiben die Folgen für den Falschparker vermutlich geringer - insbesondere die Möglichkeit, dass es sogar Punkte geben kann, die ja meist mehr schmerzen als nur die relativ überschaubaren Bußgelder.
https://bnn.de/lokales/karlsruhe/umgang-mit-falschparkern-polizei-weist-beschwerde-eines-karlsruher-studenten-zurueck
AntwortenLöschenAnscheinend werden jetzt nur noch kostenlose Verwarnungen ausgestellt. Ob das was nützt?
Eine Frage noch zu weg-li.de. Wie ist es hier in Karlsruhe? Werden hier meine (Zeuge) Adressdaten dem Verursacher bei Akteneinsicht mitgeteilt. Ich möchte keine aufgebrachten Autofahrer vor meiner Tür stehen haben.
Genau kann ich dir das gar nicht sagen. Ich kann mal beim Gastautor nachfragen, ob er das weiß. Allerdings geht weg-li wohl ehe ans Ordnungsamt, während Bjarne meist die Polizei dazu ruft. Ich kann mal bei ihm nachfragen, ob er was dazu sagen kann.
LöschenÜbrigens auch noch Danke für den Link zu dem aktuellen BNN-Artikel! Den hatte ich tatsächlich noch nicht gesehen.
LöschenEs sieht wohl so aus, dass sowohl bei OA und bei Polizei ein namentlicher Verweis auf die anzeigende Person enthalten ist. Allerdings wohl ohne Anschrift etc. Wenn dann aber Akteneinsicht gefordert wird, werden auch Anschrift etc. weitergegeben. Falls es vor Gericht geht eh. Ganz ohne persönliche Exposition geht es also nicht.