Karlsruhe

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Samstag, 3. März 2018

Wie gehe ich mit einer Entscheidung des BGH um?

Die Entscheidung des BGH in der vergangenen Woche hat ordentlich Wellen geschlagen. Viele hätten sich eine Bestätigung der Verurteilung wegen Mordes von zwei Rasern gewünscht, die bei einem Autorennen in Berlin einen Mann getötet haben.
Eine komplett falsche Fragestellung, weil suggeriert wird, dass eine Zustimmung oder Ablehnung des Urteils des BGH auch gleich das Urteil des Landgerichts mit einschließt.
Auch mir hätte es gefallen, wenn das Urteil des Berliner Landgerichts Bestand gehabt hätte. Viel Hoffnung hatte ich aber tatsächlich im Vorfeld nicht, denn die rechtlichen Anforderungen für die Einstufung eines Tötungsdelikts als Mord sind letztlich sehr hoch. Und jetzt wurde diese Skepsis bestätigt.

Und schon springt die AfD mit auf den Zug auf.
Erschrocken war ich dann tatsächlich von den Reaktionen im Netz aus den Kreisen, denen ich mich als Radler auch zugehörig fühle. Da war davon die Rede, dass der BGH jetzt 'Blut an den Händen' hätte oder damit das 'Auto als Mordwaffe' legalisiert habe. 

Ich mag mich mit meiner Meinungsäußerung hier nicht sonderlich beliebt machen. Außerdem bin ich auch kein Jurist, deshalb bitte ich darum, mir nicht jede Ungenauigkeit gleich vorzuhalten.

Nach meinem Verständnis ist es aber so, dass der BGH zunächst mal in einer Revision nicht die Schuldfrage zu klären hat. Er überprüft, ob das Urteil korrekt zustande gekommen ist. Und hier hat wohl die Kammer am Berliner Landgericht nicht sauber gearbeitet, und der BGH musste dem Recht folgen und das Urteil kippen.

Damit ist die Tat aber nicht automatisch auf eine fahrlässige Tötung herabgestuft oder die Täter gar freigesprochen. Die Verhandlung muss jetzt wiederholt werden und tatsächlich könnte am Ende auch wieder eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags herauskommen, die dann womöglich vor dem BGH auch Bestand hätte.
So sehe ich das auch!
Ich bin weiter skeptisch, ob das möglich ist. Aber vielleicht wäre hier tatsächlich mal eine Situation, wo es angebracht wäre, dass unsere Politiker sich Gedanken machen, gesetzgeberisch tätig zu werden. Es scheint mir so, dass bei so einem Tatbestand eine zu große Lücke besteht zwischen den maximal möglichen 5 Jahren Freiheitsentzug bei fahrlässiger Tötung und bis zu lebenslänglich bei vorsätzlichen Tötungsdelikten.

Hier ist aber dann der Unterschied zwischen Legislative und Judikative. Die Richter und die Gerichte müssen nach dem geltenden Gesetz richten. Jetzt auf den BGH einzuprügeln, weil uns das Urteil nicht gefällt, ist gefährlich und geht gegen demokratische Grundsätze. Wie heikel das ist, sollte einem dadurch verdeutlicht werden, dass immer mehr Tweets von Seiten der AfD gegen das Urteil unterwegs sind. Ich würde hier unterstellen, dass man dort nur ein populistisch ausschlachtbares Thema sieht und die Gelegenheit, die neben dem Bundesverfassungsgericht höchste Gerichtsinstanz in Deutschland zu verunglimpfen.

Ich habe einige Links am Ende eingefügt, die es sich zu lesen lohnt, um dann anschließend etwas differenzierter zu argumentieren. Gut vorstellbar, dass der erste Frust dazu geführt hat, dass im Affekt über das Ziel hinaus geschossen wurde. Leider ist es aber in einer Demokratie so, dass eben auch mal ein Urteil gefällt wird, das einem persönlich nicht gefällt. Deshalb muss es nicht automatisch falsch sein und von einer autofreundlichen Justiz kommen.

Immerhin hat das erstinstanzliche Urteil eine Diskussion angestoßen. Immerhin gibt es inzwischen einen Straftatbestand und damit eine juristische Handhabe, wenn ein Rennen gefahren wird, auch wenn dann mit viel Glück nichts passiert. Und wer weiß, was bei der Neuverhandlung am Ende als Ergebnis steht.

Der BGH konnte wohl nicht anders, als das Urteil aufzuheben. Das bedeutet, wir haben nach wie vor einen funktionierenden Rechtsstaat und keinen Willkürstaat.


Demokratie ist leider oft unbequem! Aber das geht nicht anders, das muss so!

https://www.tagesschau.de/inland/illegale-autorennen-berlin-105.html

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mord-urteil-im-fall-der-berliner-raser-aufgehoben-15473572.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kommentar-zu-rasern-den-tod-in-kauf-genommen-15473878.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-revidiert-urteil-gegen-berliner-raser-a-1196050.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-raser-mordurteil-vom-bgh-gekippt-a-1196026.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/bgh-hebt-mordurteil-auf-wir-sind-alle-raser-oefter-als-wir-denken/21023390.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/raser-prozess-bgh-hebt-mordurteil-nach-todesfahrt-auf-kudamm-auf/21021898.html 

3 Kommentare:

  1. Ich sehe das genauso und egal wie es ausgeht, hat das Urteil ja tatsächlich einen Straftatbestand "hervorgerufen".

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  2. Das Hauptproblem ist einmal mehr, dass Emotionen in der Rechtsfindung (Rache- oder Bestrafungsgedanken) nichts verloren haben. Aller Boulevardisierung zum Trotze!

    Ich hab selbst im ÖD studiert und konnte mit der juristischen Klein-Korinthenkackerei nur wenig anfangen. Das gilt bspw. für irgendwelche Detailregelungen im Steuerrecht - aber grade nicht für besonders schwere Vergehen im Strafrecht!

    Daher: Nein, ich sehe keinerlei Grund, hier "gesetzgeberisch" tätig zu werden. Die Straftaten Mord, Totschlag und Fahrlässige Tötung haben sich bewährt. Ich hätte es (ungeachtet, was ich über den konkreten Fall bzw. die Täter denke) für rechtsstaatlich sehr bedenklich betrachtet, wenn hier die Definition von "Mord" derart aufgeweicht worden wäre. Mord bedingt einen konkreten Vorsatz. Hier wurde aber "nur" fahrlässig mit dem Leben anderer "gespielt". Diesen Straftatbestand in diesem Fall derart zu, ist für niemanden eine Lösung, insb. nicht für die Zukunft.

    Es gab auch in der Vergangenheit Fälle, wo Autos gezielt als Waffe eingesetzt wurden, um andere zu töten oder schwer zu verletzen. Dort war der Vorsatz klar zu erkennen. Hier: Nicht. Daher ist es grober Unfug zu behaupten, der BGH habe das "Auto als Mordwaffe legalisiert".

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  3. Meiner Meinung nach gehören noch ganz andere Leute auf die Anklagebank. Nämlich die Verantwortlichen in der Politik und bei der Polizei, die, dadurch dass sie auf effektive Kontrollen verzichten, zum Rasen verleiten. Mit 'Rasen' meine ich hier nicht das Verhalten der beiden Angeklagten, sondern die Fahrweise ganz normaler Bürger, die sich sehr häufig im grenzwertigen Bereich bewegt, ohne dass das von der Polizei ausreichend kontrolliert wird. Wenn die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden gering ist, entsteht ein Klima, in dem die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit als normal, sprich als Kavaliersdelikt angesehen wird. Ich wohne in einer Großstadt in der Nähe zweier vierspuriger Hauptverkehrsachsen und kann täglich beobachten, wie Autos mit Gescĥwindigkeiten von 80, 90 oder mehr da längs brettern, überigens bei einer Straße direkt an eine Polizeiwache vorbei.
    Das entschuldigt nicht das Verhalten der beiden und spricht sie auch nicht von der Verantwortung frei, aber wenn man jahrelang bei Verfehlungen wegschaut, muss man sich nicht wundern, wenn das zu Extremen führt.

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