Karlsruhe

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Dienstag, 14. April 2020

StVO Novelle - eine fast unendliche Geschichte

Es ist doch bestimmt schon ein Jahr her, als ein gewisser Bundesminister ankündigte, dass er auch Fahrradminister wäre. Um das zu beweisen hat er die StVO-Novelle auf den Weg gebracht, die zumindest kleine Fortschritte bringt, aber berechtigterweise nicht so gefeiert wird, wie der kleine Andi sich das wohl gewünscht hätte. Jetzt ist sie schon seit längerem im Bundestag verabschiedet, im Februar dann endlich auch im Bundesrat, aber die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus. Und erst dann wird die Novelle auch wirksam, auch wenn die neuen Regeln in vielen Pressemitteilungen schon zum Jahreswechsel angekündigt wurden. Viele werden schon ungeduldig, aber man wird weiter vertröstet.
Die nördliche Karlstraße ist der erste Kandidat für das Schild. Der BMW-Fahrer hat das übliche Überhol-Tourette. Obwohl nicht genug Platz ist, muss er sich an dem Herrn vorbeidrängeln, um wenig später an der roten Ampel zu warten. Sobald die Novelle ENDLICH gültig ist, wird das die erste Meldung an KA-Feedback.

Das neue Schild -
warum das nur für 1-spurige
Räder gilt, ist schwer zu
verstehen. Was ist mit 3-Rädern,
die z.B. für Menschen mit
Handicap unverzichtbar sind.
Eine der neuen Regeln, die häufig diskutiert werden, ist die Festlegung auf einen Mindestüberholabstand und auch die neu eingeführten Straßenschilder, die das Überholen von Radlern komplett verbieten. Viele meinten, dass das doch bisher auch gegolten habe - also nix Neues. Tatsächlich war es aber bisher so, dass die mindestens 1,5 m Abstand nur aus der Rechtsprechung stammten und damit nur wirksam wurden, wenn schon was passiert war. Viele von uns haben das schon erlebt, wenn man mal doch versucht hat, so ein Manöver zur Anzeige zu bringen: man bekommt von der Polizei nur die lapidare Antwort, das bringe nichts; da kann man nichts machen; solange nichts passiert, kostet es vielleicht einen Zehner, aber auch nur dann, wenn man den Fahrer identifizieren kann; und so weiter uns so fort...

Jetzt beträgt das neue Bußgeld doch immerhin 30 Euro - allerdings natürlich auch wieder mit einer Schwierigkeit verbunden. Wie weißt man nach, dass man mit weniger Abstand überholt wurde? Ich bin leider ziemlich sicher, dass diese Rückfragen von Seiten der Polizei kommen werden, wenn man versucht, das zur Anzeige zu bringen. Ob es dann was helfen wird, dass man sagt, man hätte das Auto mit der Hand berühren können? Oder dass per se an der Stelle gar nicht genug Platz war, um mit regelkonform zu überholen? Ich habe da meine Zweifel.
Ein absolutes Muss auch hier in der Kaiserstraße im
Bereich des KIT. Haarsträubende Überholmanöver
spielen sich hier ab.


Daher würde ich mir wünschen, dass an vielen Stellen das neue Verkehrszeichen aufgestellt wird. Dann sollte sich nämlich diese Diskussion erübrigen: sobald überholt wurde, war es das. Und prompt werden dann auch gleich 70 Euro Bußgeld fällig und zusätzlich 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei. Eine Strafe, die in den meisten Fällen die deutlich schmerzhaftere sein wird und somit mehr Wirkung entfalten würde.

Fahrradstraße Bahnhofstraße - warum muss man hier überholen können. Ein verordnetes Überholverbot wäre in Fahrradstraßen generell angebracht - außerdem hier besonders interessant wegen der vielen Taxis.
Mir fallen in Karlsruhe genug Stellen auf, wo es fast verpflichtend sein sollte, die Schilder zu installieren. Einige Fotos zeigen nur ein quasi Best-of - definitiv ohne jeden Anspruch auf Vollzähligkeit.
Hier ein Beispiel aus der Georg-Friedrichstraße, wo 2016 schon mal virtuell ein passendes Schild hing. Auch in solch schmalen Straßen mit vielen parkenden Autos und T30 Zone wäre ein Überholverbot angeraten. Tatsächlich müsste das aber noch etwas weiter vorne angebracht werden. Solche Verengungen wie hier sind die Pest. Sie verleiten extrem dazu noch schnell zu überholen.
Bei meinen Überlegungen, wo ich mir das Schild wünschen würde, bin ich auch noch auf eine wesentliche Schwachstelle in der StVO-Novelle gestoßen, nämlich dass dieses Schild viel zu kurz greift. Tatsächlich halte ich dieses explizite Überholverbot für jede Fahrradstraße für zwingend. Gleiches gilt für 1-spurige Fahrbahnen oder überall, wo Tempo 30 gilt. Eine andere Option wäre noch, gleich auch Zonen ausweisen zu können, in denen das Überholverbot gilt, ähnlich den Tempo-30 Zonen. Vielleicht sollte Herr Scheuer die nächste Novelle schon in Angriff nehmen, vor allem wenn man bedenkt, dass es bei ihm ja meist etwas länger dauert.
Auch in Stuttgart hängen die Dinger bisher nur digital nach Bildbearbeitung. Zwar gut gemacht mit Schatten und Passantin, die das fotographiert, aber halt leider doch nicht real.
Im Moment heißt es aber noch warten, bis endlich der Bundesanzeiger die Änderungen veröffentlicht und damit scharf stellt. Dann werden die in den Fotos gezeigten Stellen als Vorschläge an KA-Feedback gehen und andere werden folgen. Wenn es dabei noch Unterstützung gäbe von Lesern, könnte das doch einen gewissen Druck erzeugen und die Herstellung der vielen Schilder, die dann benötigt würden, wäre sicher ein besser angelegtes Konjunkturprogramm, als mal wieder die Milliarden-schwere Automobilindustrie zu päppeln.


Links:

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/


https://dasfahrradblog.blogspot.com/2020/03/neue-schilder-in-stuttgart-aufgehangt.html#more

http://ka-radler.blogspot.com/2016/04/radfahrer-uberholen-verboten.html

https://twitter.com/berlin__bike/status/1249660851554004992

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