Karlsruhe

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Dienstag, 30. August 2016

Sicherheitsabstand

Ich selbst erlebe es quasi täglich, Freunde und Bekannte berichten, dass es zu ihrem Alltag gehört, in entsprechenden Foren und Blogs finde ich regelmäßig Berichte über identische Erfahrungen: Es geht um die bedrohliche und gefährliche Situation, wenn wir auf dem Rad von Autos, LKWs, Bussen und sogar Straßenbahnen mit viel zu wenig Abstand überholt werden. Ganz zu schweigen von sonstigen Begleiterscheinungen wie Hupen, Anpöbeln und abschließendes Schneiden.
So sollte es sein. Die Realität sieht anders aus. Quelle: ADFC Gießen


Dabei sind die Regeln, die über die deutsche Rechtsprechung gesetzt wurden ziemlich klar. Beim Überholen muss ein Mindestabstand von 1,5 m gehalten werden. Bei Kindern - egal ob auf dem eigenen Rad oder mitgeführt - erhöht sich das auf 2 m. Dabei gelten diese Werte noch unter Idealbedingungen. Bei schlechtem Fahrbahnbelag, regnerischem oder windigem Wetter oder anderen schwierigen Faktoren, erhöhen sich diese Werte nochmals. 

 
Ein extrem gut gemachtes Video aus Tasmanien, das ich mir in Deutschland als bundesweite Aktion im Fernsehen wünschen würde. 

Es gibt die Autofahrer, die sich daran halten und die auch vor dem Überholen nicht extrem dicht auffahren (das ist nämlich auch nicht lustig). Vermutlich Menschen, die sich sonst auch mit dem Rad in der Stadt bewegen und wissen, wie verletzlich man sich da fühlt.
Aber wie viele rauschen an uns vorbei, dass wir die Autos mit der Hand berühren könnten. Dabei vermute ich, dass es nicht immer Rücksichtslosigkeit ist, die zu den Aktionen führt, sondern oft auch Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit
Auf jeden Fall macht es mir Angst und es macht mich wütend! Und es scheint vielen anderen ähnlich zu gehen. 

Es ist für mich durchaus nachvollziehbar, dass Menschen wegen solcher Erlebnisse nicht auf's Rad steigen, weil sie sich extrem unsicher fühlen, auch wenn diese Situationen nicht außergewöhnlich häufig als Ursache für schwere Unfälle auftauchen.

Aber was wird bei uns dagegen getan von offizieller Seite? Ich habe noch keinerlei Aktion seitens Politik, Verwaltung oder Polizei erlebt, die sich damit beschäftigen würde. Ist man sich dort der Problematik nicht bewusst? Stattdessen wurde mir mal von der Polizei empfohlen, ich solle doch dann besser auf dem Fußweg fahren! In einem anderen Fall wurde mir gesagt, dass es keine Nötigung wäre, wenn mich eine Bahn mit 30 cm Abstand an einer Stelle überholt, wo ich keinerlei Ausweichmöglichkeit habe, weil Autos illegal in zweiter Reihe parken, was wohl auch nicht ganz korrekt ist.

 
Die Österreicher können es auch...

In anderen Ländern ist man in der Lage mit landesweiten Aktionen auf die Problematik aufmerksam zu machen und das auf eine sehr unterhaltsame Art und Weise, die sicher auch nicht ohne Wirkung bleibt. Vermutlich ist es müßig darauf zu warten, dass das BMVI auf so eine Idee käme und dann womöglich gar Geld locker machen würde, um das zu platzieren. Dabei müsste man das Video aus Tasmanien nur einmal für Rechtsverkehr neu drehen. Die Macher würden sich bestimmt gegen eine akzeptable Gebühr dazu überreden lassen.

Kontrollen der Polizei von solchen Verkehrssituationen habe ich bisher noch nie erlebt. Ist ja vielleicht zu aufwändig!? Wie soll man so etwas denn machen? Ganz einfach: die Polizei in Ottawa macht es vor. Hier gilt seit ca. einem Jahr ein gesetzlich festgelegten Mindestabstand von 1 m beim Überholen und der wird tatsächlich kontrolliert! Mit einem Messgerät am Fahrrad stellen die Polizeibeamten auf einem Fahrrad den Abstand fest. Bei Unterschreitung wird der Fahrer kurze Zeit später angehalten und verwarnt. Dort kostet die Unterschreitung des Mindestabstand dann 180 $ und Punkte gibt es auch.  

Es ist zwar leider zu befürchten, dass sich ein Bußgeld in Deutschland auf 10 € beschränken würde. Aber zunächst würde es ja mal darum gehen, überhaupt Kontrollen durchzuführen, mit den Fahrern zu sprechen und ihnen zu erklären, dass sie sich hier nicht korrekt verhalten und wie bedrohlich das für den Radler ist. Dabei könnte man gleich noch erklären, dass man auf dem Fahrrad nicht im Randstein fahren muss, um dem Rechtsfahrgebot nachzukommen, oder dass wir sogar Mindestabstand halten müssen, um nicht Gefahr zu laufen, dass wir von einer sich öffnenden Tür erwischt werden.

Auf Twitter wird auch eifrig über das Thema diskutiert und hier hat jemand sogar den Hersteller ausfindig gemacht und gleich den Preis angefragt. Für 1450 US-$ ist das Teil zu haben, noch ohne GoPro-Kamera, aber wenn die Polizeibehörden da eine größere Stückzahl anfragen würden, lässt sich bestimmt verhandeln, dass da noch die Kamera mit drin ist oder eben ein schöner Preisnachlass. 

Was steht also einer solchen Aktion im Weg? Das wäre sicher ein wertigerer Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr als Knöllchen verteilen, weil an einem Fahrrad die Klingel oder Reflektoren fehlen. 

Jetzt muss man sich 'nur' überlegen, wie man diejenigen, die hier etwas zu entscheiden haben, dazu bringt, etwas davon in die Wege zu leiten. Vielleicht müsste man mal in einer konzertierten Aktion die Stadtverwaltungen und Polizeidirektionen anschreiben und sie auffordern, mit so einem Gerät endlich etwas gegen dieses Übel zu tun. Oder würde eine Online-Petition genug Unterstützer sammeln können, dass man am Ende gehört würde?
Ob man tatsächlich durchdringt, ist natürlich nicht sicher. Aber nichts tun bringt auch nichts voran - vielleicht wäre es ja wirklich mal einen Versuch wert.

9 Kommentare:

  1. Ich kenne das Problem des "zu dicht überholt werdens" hier in Mannheim auch. Eine Ursache schient die mangelhafte Führerscheinausbildung zu sein. Ich bin letzte Woche (mit dem Auto) hinter einer Fahrschule hergefahren. Der erste Radfahrer wurde überholt. Der Abstand betrug unter einem Meter. Der zweite Radfahrer wurde überholt. Der Abstand betrug vielleicht noch einen halben Meter. D.h. der Fahrlehrer hat den Fahrschüler beim ersten Überholvorgang nicht auf die 1,5m Regel aufmerksam gemacht und vor dem zweiten Radfahrer wohl erst recht nicht.
    Aber was will man von einer Fahrschule erwarten, die "ich-mach-Lappen.de" als Website hat.
    Viele Grüße
    Karin

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    1. Hallo Karin,
      ganz ehrlich kann ich mich nicht mehr daran erinnern, ob ich bei den Fahrstunden darauf hingewiesen worden bin. Ich weiß aber aus dem Freundeskreis, dass dort tatsächlich das so gelehrt wurde und es auch einen Anschiss gab, wenn man sich nicht dran hielt.
      Allerdings würde es mich aber auch wundern, wenn das die Regel wäre - ganz unabhänig vom Titel der Website!

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  2. Ich fahre oft mit dem Rad zur Arbeit. Früher durch die Stadt, jetzt übers Land. Beinahe bei jeder Fahrt wird man zu dicht überholt, geschnitten, ausgebremst. Oder es wird einem die Vorfahrt genommen.

    Vor ein paar Wochen wurde ich so knapp überholt, dass es mich fast vom Rad gefegt hat. Ich habe den Autofahrer an der nächsten Kreuzung zur Rede gestellt. Keine gute Idee, er ist mir daraufhin ins stehende Rad gefahren. Es ist nicht passiert, aber zeigt die Richtung. Beim nächsten Mal gibts direkt aufs Maul oder man wird richtig umgefahren. Ich glaube nicht mehr an Besserung.

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    1. Würde mich auch interessieren, ob du damit bei der Polizei warst. Falls ja, was ist dabei herausgekommen?

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  3. Bei solch einem Verhalten: Sofort anzeigen. 1. Unfall und wenn er nicht da bleibt Unfallflucht. 2. Vorsatz: Ungeeignet zum Führen eines KFZ. 3. Zu dicht überholen: Straßenverkehrsgefährdung -> Straftat. bei 4. Vorsatz: Ungeeignet zum Führen eines KFZ.
    Auf jeden Fall anzeigen!
    Gruß Karin

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  4. Leider nicht, es war so ein rotes Überführungskennzeichen, viele Zahlen und vor Schreck konnte ich mir das nicht merken. Der Autofahrer war nach der Aktion auch schnell weg gefahren.

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    1. Sehr schade! Aber nachvollziehbar, dass man in der Stresssituation nicht primär auf das Kennzeichen schaut. Kommt mir irgendwie bekannt vor...

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  5. Leider ist in der StVO kein konkreter Abstand genannt, sondern man fabuliert von "ausreichend". Die 1,5m sind die Essenz verschiedener Gerichtsurteile.

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    1. Stimmt genau: deshalb habe ich auch so formuliert, dass dieser Abstand durch die Rechtsprechung gesetzt wurde und nicht vom Gesetzgeber explizit in der StVO vorgegeben wird.
      'Fabulieren' gefällt mir!

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