Karlsruhe

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Dienstag, 10. November 2015

Freigegebene Einbahnstraßen

Erfreulicherweise sind in Karlsruhe sehr viele Einbahnstraßen für Radfahrer auch in Gegenfahrtrichtung freigegeben und es werden wohl auch immer mehr. Das spart auf dem Rad Umwege und man kommt so schneller ans Ziel.


So richtig angenehm finde ich es allerdings häufig nicht, wenn ich 'gegen den Strom' unterwegs bin und mir mal wieder ein Auto sehr mittig und ohne Verminderung der Geschwindigkeit entgegen kommt, weil ich in den Augen des Autofahrers eigentlich eh nur ein Geisterfahrer bin und dort nur verminderte Rechte habe. Häufig bin ich dann schon froh, wenn es nur ein Kleinwagen ist und nicht schon wieder ein SUV in Überbreite.

Ich habe dann angefangen mich zu fragen, wie denn tatsächlich meine Rechte sind als Radler in Gegenrichtung einer freigegebenen Einbahnstraße. Bin ich dort nur geduldet und muss dem Verkehr in der Hauptrichtung eine Art Vorrang gewähren oder bin ich dort gleichberechtigt?

Weiter gedacht dann auch die Frage, wie es aussieht, wenn ich aus der Einbahnstraße heraus komme - muss ich dort grundsätzlich Vorfahrt gewähren oder gelten die ganz normalen Vorfahrtsregeln? 

Um hier eine Antwort zu bekommen, habe ich es mir mal wieder erlaubt, den Kummerkasten der Stadt Karlsruhe anzuschreiben und habe erwartungsgemäß eine ausführliche Antwort erhalten, für die ich mich an dieser Stelle nochmals bedanken möchte.

Es ist tatsächlich so, dass wir als Radfahrer, wenn wir in einer freigegebenen Einbahnstraße in Gegenrichtung fahren, zumindest in der Theorie völlig gleichberechtigt sind gegenüber dem Verkehr in Hauptrichtung, somit also keine Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. An Kreuzungen und Einmündungen haben wir die Vorfahrt entsprechend der angebrachten Beschilderung. Wenn also keine Vorfahrtsschilder da sind, gilt rechts vor links.

So wahnsinnig viel nützt mir das in der täglichen Praxis natürlich nicht, außer dass ich jetzt weiß, dass ich auf die Vorfahrt der Radler achten muss, die aus der Einbahnstraße kommen. Solange die Autofahrer es nicht wissen oder nicht akzeptieren, dass ich da fahren darf, werden sie an ihrer Fahrweise nichts ändern und ich werde im Zweifelsfall doch in Deckung gehen müssen, wenn ich keinen Beitrag zur Karlsruher Unfallstatistik leisten möchte. 



Im Grunde ist ja schon durch den §1 der StVO gegenseitige Rücksichtnahme gefordert. Das alleine sollte fast schon genügen, um die Begegnungssituationen zu entschärfen, wenn sich beide Seiten daran hielten. 

Hier gibt es sicherlich noch etwas zu tun, um Verbesserungen herbeizuführen und ich werde das sicherlich bald noch einmal aufgreifen.

2 Kommentare:

  1. Viele Autofahrer realisieren gar nicht, dass ihnen hier Radfahrer entgegen kommen könnten. Sie sehen schlicht und ergreifende die Schilder nicht! Ich hatte sogar mal einen älteren Fahrer, der die entsprechenden Schilder überhaupt nicht kannte. Dem musste ich erklären was hier Sache ist, nachdem er mir den Weg versperrt hatte um mich zu belehren.

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    1. Ich gebe dir absolut recht. Das ist ein sehr wesentlicher Punkt, zu dem ich mir auch schon Gedanken gemacht habe und in den nächsten Tagen noch etwas posten möchte.

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