Karlsruhe

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Mittwoch, 10. Februar 2021

Es könnte teurer sein...

Heute früh habe ich zuerst den Schnee vom Rad geräumt, dann das Schloss aufgetaut und bin zum Einkaufen geradelt. Keine lange Strecke, aber auf Hin- und Rückweg stehen mindestens 3 Autos mit laufendem Motor - mal kratzt einer die Scheiben frei, mal wird telefoniert, der Letzte sitzt einfach nur drin und wartet, bis der Motor warm ist und die Scheiben von alleine auftauen. 

Da wird mal kurz das Auto in zweiter Reihe geparkt, dazu der Warnblinker, als ob es damit erlaubt wäre. Dazu läuft dann der Motor und weit und breit ist niemand zu sehen. Wenn es dann noch die Polizei macht - echt große Klasse. Mindestens 5 Minuten stand der da und hat die Gegend vollgestunken.

In Zeiten von Klimakrise ärgert mich dieses Motor laufen lassen eh. In der kalten Jahreszeit noch mehr, weil unsere lieben Premiumautobauer ja in ihrer Schummel..., nein Korrektur: Betrugssoftware die Abgasreinigung bei kaltem Wetter (unter 15°C) abschalten, um angeblich den Motor zu schützen. Die Gesundheit der Menschen muss da wohl dahinter zurückstehen. 

Immerhin gab es dieses Mal kein Larifari vom Social Media Team der Polizei, sondern eine doch recht klare Positionierung. Das ist nicht immer so und darf auch mal lobend erwähnt werden.

Vor wenigen Tagen wurde auf Twitter der Polizei Karlsruhe ein Foto geschickt von einem Mannschaftswagen, der mit laufendem Motor ungesichert in zweiter Reihe abgestellt ist. Die Besatzung macht vermutlich gerade eine Razzia beim Dönerladen. An der Stelle muss ich gleich die Beamtin oder den Beamten loben, der an dem Tag Twitter-Dienst machte. Es wurde nicht herumgeeiert, sondern klar das Statement abgegeben, dass das nicht okay ist und das intern Folgen haben wird. Neben dem laufenden Motor kam hier ja auch noch das ungesicherte Abstellen hinzu, das auch bei einem normalen Fahrzeug als Ordnungswidrigkeit gilt, aber bei einem Polizeifahrzeug sicher noch einen Ticken problematischer ist. 

So muss das!

Vom Twitter-Account der Polizei kam hierbei noch der Hinweis, dass zum Thema unnötiges Motor laufen lassen die Tatbestandsnummer TBNR 130618 zum Zuge käme und das immerhin 80 Euro kosten würde. Da war ich dann doch positiv überrascht, weil es sich so natürlich lohnen und den Adressaten schmerzen würde, wenn man das zur Anzeige bringt. Aber wo meldet man sich da? Gibt es dann wieder das Zuständigkeits-PingPong zwischen Polizei und Ordnungsamt wie beim Falschparken?

Dies ist aus dem Tatbestandskatalog vom April vergangenen Jahres. Eigentlich eine gute Idee, das wirklich teuer zu machen, aber mal wieder kann man fragen: wer hat's verbockt? Der Andi hat's verbockt!

Also Anfrage an das Ordnungsamt geschickt und (auch hier ein Lob!) schnell und umfassend von einer Mitarbeiterin hierzu Auskunft erhalten. Anzeigen kann man das eben beim Ordnungsamt, allerdings ist hierbei wichtig, dass man auch den Fahrer beschreiben kann, da hier keine Halterhaftung greift. Sie sicherte mir außerdem zu, dass die Mitarbeiter angewiesen sind, diese Fälle auch tatsächlich aufzugreifen. Ob das so häufig passiert, muss ich aber eher anzweifeln. Sicherlich dürfte da deutlich mehr Personal unterwegs sein, dann wäre vielleicht auch Luft, um sich darum zu kümmern.

Das war einer der Kandidaten diese Woche, den ich dann auch über Weg-Li angezeigt habe - zu dem Zeitpunkt noch in der Hoffnung, dass es wirklich teuer wird.
Dann aber die Enttäuschung bei der Anmerkung, dass das Bußgeld nur 10 Euro beträgt. Ich verweise auf den Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vom April letzten Jahres. Daraufhin erhalte ich die Info, dass diese - sinnvolle - Erhöhung leider wie die anderen Verschärfungen dem von unserem allseits geliebten Bundesminister Andreas Scheuer verantworteten Formfehler zum Opfer gefallen ist. Es stinkt zum Himmel. Offiziell heißt BMVI ja Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Ich denke, so lange der Laden in CSU Hand ist, muss es heißen Bundesministerium für Versagen und Inkompetenz.

Das sollte beachtet werden, wenn man sich beim Ordnungsamt mit so einem Vorfall melden will.

Das Social Media Team der Polizei Karlsruhe hatte sich also hier geirrt - aber immerhin mal zu Gunsten der Nichtautofahrer!

Ein Punkt in dem Tatbestandskatalog hatte mich allerdings doch auch enttäuscht. Bei einem Bußgeld von 80 Euro, war ich davon ausgegangen, dass es dann auch einen Punkt geben sollte. Das ist aber leider nicht so vorgesehen. So oder so hoffe ich, dass der neue Bußgeldkatalog endlich mal Gültigkeit erlangt, aber vor der Bundestagswahl im Herbst erwarte ich das nicht wirklich ernsthaft.

Links:

https://twitter.com/beate/status/1357310087266721795

https://www.weg.li

6 Kommentare:

  1. Ich bin über jeden Autofahrer froh, der am Straßenrand (besser Parkplatz) steht, den Motor laufen läst und auf die warme Luft im Innenraum wartet damit die Scheiben von innen nicht mehr beschlagen. Danach darf er auch fahren.

    Lieber die laufenden Motoren als die Blindfüchse die mir auf meiner Straßenseite blind bzw. geblendet entgegen kommen.

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    1. Das ist natürlich auch ein Aspekt, aber ich denke, um Radfahrer zu ignorieren (Presse und Polizei reden dann immer von 'Übersehen'), brauchen die meisten Autofahrer keine blinden Scheiben! Im Moment habe ich eh noch den Eindruck, dass das Verhalten vieler Autofahrer noch rücksichtsloser ist als sonst. Mir kommt der Gedanke, dass die meinen, wer bei dem Wetter mit dem Rad fahren muss, hat es nicht besser verdient.

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  2. Mich würde interessieren, aus welchem Grund dem Angezeigten die Daten der anzeigenden Person mitgeteilt werden bzw. auf welcher Rechtsgrundlage. Ich möchte ja nicht, dass der mit seinen Kumpels dann mal bei mir klingelt - zumal für den Angezeigten ja völlig unerheblich ist, wer seien Verstoß gemeldet hat.

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    1. Da kommt man wohl nicht drum herum, auch wenn das manchmal ein komisches Gefühl sein kann. Für ganz unerheblich halte ich es nicht, von wem die Anzeige kommt. Das müssen ja auch nicht immer die edelsten Motive sein.
      Diese Konfrontation miteinander muss man dann wohl aushalten .

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  3. Die Weitergabe der kompletten Daten des Anzeigenden finde ich auch problematisch. Andere Ordnungsämter machen das nicht. Allerdings kann ein Rechtsanwalt die Akten anfordern, darin sind immer die kompletten Daten vorhanden.

    Ganz kurios wird es, dass der Anzeigende auf keinen Fall die Daten des Verursachers des Problems erfährt. Oder erst falls er Post vom Rechtsanwalt erhält.

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    1. Danke für diese Info. Vielleicht sollte man das mal dem OA vorschlagen entsprechend auch zu handhaben.

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