Karlsruhe

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Sonntag, 31. Januar 2016

Kein Rotlicht für Radler

Ist es wirklich so wichtig, dass Radfahrer an einer roten Ampel anhalten? Wenn man die Hitzigkeit der Diskussionen erlebt bei dem Thema, sollte man meinen, dass Wohl und Wehe der westlichen Welt durch die disziplinlosen Radfahrer gefährdet sind, die sich nicht angewöhnen können zu warten, bis es endlich Grün wird.


Das spiegelt sich auch in den Bußgeldern wieder, die man als Radler zahlen muss für einen Rotlichtverstoß. Hier werden mindestens 60 Euro fällig, 100 Euro werden es, wenn schon länger als eine Sekunde Rot ist. Das Bußgeld gilt übrigens auch dann, wenn man mit dem Rad über eine Fußgängerampel fährt! Wenn wir uns also die Situation vorstellen, dass wir an einer Ampel warten und dann die Straße überqueren, weil eh kein Verkehr ist, werden im Falle einer Kontrolle 100 Euro fällig. Ein Fußgänger würde übrigens in der gleichen Situation 5 Euro bezahlen! Aber wer würde schon einen Fußgänger in dem Fall anhalten und ein Bußgeld verhängen?

Radfahrer werden hier also trotz eines viel geringeren Gefährdungspotentials mit Autofahrern gleich gesetzt. Ist das wirklich sinnvoll und nachvollziehbar?

Benedikt Peters bezeichnet in dieser Woche in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung diese Regelung schlicht als Quatsch. Er verdeutlicht das an Beispielen in Idaho und Paris (und vielen weiteren französischen Städten), wo es inzwischen schon fundierte Erfahrungen gibt, was passiert, wenn man Radler von der Rotlichtpflicht entbindet und die Rote Ampel für sie nur noch als Stop-Schild wertet. Es passiert schlicht gar nichts! Zumindest nicht mehr Unfälle.
  
Als Erklärung schreibt Peters, dass Radfahrer, weil sie keine schützende Hülle um sich haben, besser hören und sehen, was um sie herum vorgeht. Das mag ein Grund sein, aber ich sehe einen anderen Faktor als viel wesentlicher. Eben wegen dem fehlenden Schutz durch eine Karosserie, sind wir viel gefährdeter und wir sind uns dessen bewusst. Deshalb fahren wir auch defensiver und werden selbst in Vorfahrtssituationen immer darauf achten, was drum herum passiert. Denn selbst wenn wir im Recht sind, nützt uns das wenig, wenn uns ein Auto umfährt.

Ich weiß nicht, wie in Deutschland die rechtliche Situation ist, und ob eine Stadt das selbst einführen dürfte. Es wäre aber eine Idee, sich mal darüber Gedanken zu machen und zumindest Radfahrer in dem Fall nicht wie Autofahrer zu sanktionieren.

3 Kommentare:

  1. § 46 StVO erlaubt den Straßenverkehrsbehörden, lokale Abweichungen unter anderem auch von Beschränkungen durch Richtzeichen zu bestimmen. Demnach könnte eine Stadt das hierzulande wohl durchaus einführen.

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  2. Vielen Dank für die Zusatzinfos. Also an der Front zumindest keine automatische Ausrede, sich nicht zumindest damit auseinanderzusetzen.

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  3. Ich war letzten Sommer als Radfahrer in Paris unterwegs und habe die vielen gelben Pfeile an den Ampeln gerne genutzt. Tolle Sache!

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